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Stromkennzeichnung

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung im Jahr 2006 sind Stromlieferanten gesetzlich verpflichtet, die Herkunft des gelieferten Stroms jährlich zu deklarieren. Die Deklaration erfolgt physisch sowie online auf der Plattform stromkennzeichnung.ch, betrieben vom VSE und der Pronovo AG im Auftrag des BFE.

Etabliert in 2006

Vollständige Deklarationspfilicht ab 2018

Quartalsscharfe Kennzeichnung ab 2027

Stromkennzeichnung nach dem neuen Stromgesetz

Quartalsscharfe Stromkennzeichnung

  • Ab 2027 müssen Energieversorgungsunternehmen die Herkunftsnachweise (HKN) für jede gelieferte Strommenge quartalsweise erfassen und verwenden. Das bedeutet, dass für den Stromverbrauch im Winter nur HKN aus der Winterproduktion verwendet werden dürfen. Dies stellt sicher, dass die Herkunft des Stroms zeitlich mit dem Verbrauch übereinstimmt und vermeidet Verzerrungen durch saisonale Unterschiede in der Stromproduktion und -nachfrage.

Erweiterte Deklarationspflicht

  • Neben der Herkunft des Stroms müssen künftig auch die CO₂-Emissionen und die Menge der anfallenden Kernenergieabfälle für das Produkt und den Lieferantenmix angegeben werden. Diese Informationen müssen einmal jährlich zusammen mit der Stromrechnung an die Endkundinnen und -kunden übermittelt werden.

Anpassung der Elektrizitätsbuchhaltung

  • Die Elektrizitätsbuchhaltung muss sowohl für die gelieferte Strommenge als auch für die HKN quartalsweise geführt werden. Dies erfordert eine präzisere Erfassung und Verwaltung der Daten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Verpflichtende grafische Darstellung

  • Die grafische Darstellung der Stromkennzeichnung ist ab dem Lieferjahr 2025 verpflichtend. Sie muss einmal jährlich zusammen mit der Stromrechnung an die Endverbraucher übermittelt werden. Die Darstellung soll den Verbrauchern helfen, die Herkunft und die Umweltauswirkungen ihres Stroms besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.

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