

Energieeffizienz
Der Mantelerlass legt den Grundstein für eine nachhaltige Energiezukunft in der Schweiz. Neu etabliert wird ein Markt für Energieeffizienzzertifikate bzw. „weisse Zertifikate“: Energieversorger erhalten Effizienzvorgaben, die sie entweder durch eigene Maßnahmen oder durch den Kauf entsprechender Nachweise erfüllen müssen.
Der Effizienzmarkt - Was ändert sich?
Obligatorische Effizienzziele
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Energieversorger müssen Effizienzsteigerungen beim Stromverbrauch ihrer Endkunden erreichen – etwa durch Geräteersatz, Optimierung oder Beratung.
Nachfristregelung ohne Sanktionen
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Wer sein Ziel verfehlt, muss die Differenz innerhalb der folgenden drei Jahre zusätzlich erfüllen. Finanzielle Sanktionen sind nicht vorgesehen.
Weisse Zertifikate
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Wenn der Effizienzzielwert nicht selbst erreicht werden kann, können Zertifikate gekauft werden. Somit entsteht ein handelbarer Markt für Effizienznachweise.
Zeitplan und Zielwerte (erstes Verordnungspaket)
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Laut dem ersten Paket an Umsetzungsverordnungen (Bundesrat, Nov. 2024):
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Energieversorger mit > 10 GWh Jahresabsatz müssen eine jährliche Stromspartargets erreichen:
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2026: 1 % des Referenzstromabsatzes
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2027: 1,5 %
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Ab 2028: 2 % jährliche Einsparung
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