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Energieeffizienz

Der Mantelerlass legt den Grundstein für eine nachhaltige Energiezukunft in der Schweiz. Neu etabliert wird ein Markt für Energieeffizienzzertifikate bzw. „weisse Zertifikate“: Energieversorger erhalten Effizienzvorgaben, die sie entweder durch eigene Maßnahmen oder durch den Kauf entsprechender Nachweise erfüllen müssen.

Der Effizienzmarkt - Was ändert sich?

Obligatorische Effizienzziele

  • Energieversorger müssen Effizienzsteigerungen beim Stromverbrauch ihrer Endkunden erreichen – etwa durch Geräteersatz, Optimierung oder Beratung.

Nachfristregelung ohne Sanktionen

  • Wer sein Ziel verfehlt, muss die Differenz innerhalb der folgenden drei Jahre zusätzlich erfüllen. Finanzielle Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Weisse Zertifikate

  • Wenn der Effizienzzielwert nicht selbst erreicht werden kann, können Zertifikate gekauft werden. Somit entsteht ein handelbarer Markt für Effizienznachweise.

Zeitplan und Zielwerte (erstes Verordnungspaket)

  • Laut dem ersten Paket an Umsetzungsverordnungen (Bundesrat, Nov. 2024):

    • Energieversorger mit > 10 GWh Jahresabsatz müssen eine jährliche Stromspartargets erreichen:

      • 2026: 1 % des Referenzstromabsatzes

      • 2027: 1,5 %

      • Ab 2028: 2 % jährliche Einsparung

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