Leistungen / Stromkennzeichnung

Seit 2006 · Pflicht ab 2018 · Quartalsscharf ab 2027

Stromkennzeichnung, die stimmt.

Seit 2006 müssen Stromlieferanten die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren — physisch und auf stromkennzeichnung.ch. Der Mantelerlass macht daraus eine quartalsscharfe Pflicht.

Quartalsscharfe Stromkennzeichnung

Ab 2027 müssen Energieversorgungsunternehmen die Herkunftsnachweise für jede gelieferte Strommenge quartalsweise erfassen und verwenden. Stromverbrauch im Winter darf nur mit HKN aus der Winterproduktion belegt werden. So stimmt die Herkunft zeitlich mit dem Verbrauch überein.

Erweiterte Deklarationspflicht

Neben der Herkunft müssen künftig auch die CO₂-Emissionen und die Menge der anfallenden Kernenergieabfälle für Produkt und Lieferantenmix angegeben werden — einmal jährlich mit der Stromrechnung.

Anpassung der Elektrizitätsbuchhaltung

Die Elektrizitätsbuchhaltung muss sowohl für die gelieferte Strommenge als auch für die HKN quartalsweise geführt werden. Das verlangt eine präzisere Erfassung als Jahres-Excel je erlaubt.

Verpflichtende grafische Darstellung

Die grafische Darstellung der Stromkennzeichnung ist ab dem Lieferjahr 2025 verpflichtend. Sie geht einmal jährlich mit der Stromrechnung an die Endverbraucher.

Mit GO-Data entsteht diese Kennzeichnung in Sekunden — gesetzeskonform, nachvollziehbar, ohne manuelle Brüche.